Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Street Food Factory – Foodtruck & Catering
Street Food Factory
Inhaberin: Claudia Geist
Auer Str. 78c
08344 Grünhain-Beierfeld
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Foodtruck-, Catering- und Veranstaltungsleistungen zwischen der Street Food Factory, Inhaberin Claudia Geist, und ihren Auftraggebern.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig.
Der gewünschte Veranstaltungstermin wird während dieser Zeit unverbindlich reserviert.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots bzw. die verbindliche Buchung durch den Auftraggeber in Textform, insbesondere per E-Mail, sowie durch entsprechende Auftragsbestätigung zustande.
Mit der verbindlichen Buchung erkennt der Auftraggeber diese AGB an, sofern sie ihm vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurden.
3. Anzahlung und verbindliche Buchung
Nach verbindlicher Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Gesamtauftragswertes zu leisten, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Die Anzahlung wird vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.
Nach Vertragsabschluss und entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen wird der Veranstaltungstermin verbindlich für den Auftraggeber reserviert.
4. Verbindliche Personenzahl
Die endgültige Personenzahl muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Die zu diesem Zeitpunkt mitgeteilte Personenzahl ist verbindlich und bildet die Mindestabrechnungsgrundlage.
Eine nachträgliche Verringerung der Personenzahl führt grundsätzlich nicht zu einer Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises.
Nehmen tatsächlich mehr Personen teil und können diese zusätzlich versorgt werden, wird die tatsächlich höhere Personenzahl abgerechnet.
5. Preise und Leistungsumfang
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise und Leistungen.
Die vereinbarte Einsatz- bzw. Cateringzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Zusätzliche Leistungen, eine Verlängerung der Einsatzzeit, zusätzliche Personen oder nachträgliche Änderungswünsche können gesondert berechnet werden.
6. Voraussetzungen am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Stellplatz zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar und für Foodtruck bzw. Verkaufsanhänger geeignet ist.
Benötigte Stromanschlüsse, Wasseranschlüsse und sonstige Voraussetzungen werden im jeweiligen Angebot vereinbart.
Der Auftraggeber ist für eventuell notwendige Genehmigungen am Veranstaltungsort verantwortlich, soweit diese in seinen Verantwortungsbereich fallen.
Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund nicht mitgeteilter oder ungeeigneter örtlicher Gegebenheiten entsteht, kann gesondert berechnet werden.
7. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der Street Food Factory maßgeblich.
Da der vereinbarte Veranstaltungstermin exklusiv für den Auftraggeber reserviert und für diesen Zeitraum gegebenenfalls andere Aufträge abgelehnt werden, gelten folgende Stornokosten:
Bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin:
50 % des vereinbarten bzw. voraussichtlichen Auftragswertes.
Ab 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin:
100 % des vereinbarten Auftragswertes auf Grundlage der verbindlich gemeldeten Personenzahl.
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die anfallenden Stornokosten angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Street Food Factory bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Terminverschiebungen
Eine gewünschte Verschiebung des Veranstaltungstermins gilt nicht automatisch als kostenfreie Umbuchung.
Ob eine Terminverschiebung möglich ist, hängt insbesondere von der Verfügbarkeit des gewünschten Ersatztermins sowie von bereits entstandenen Kosten ab.
Eine Terminverschiebung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Street Food Factory.
9. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Anzahlung von 50 % ist entsprechend der Zahlungsfrist der Anzahlungsrechnung zu leisten.
Die Restzahlung erfolgt entsprechend der im Angebot bzw. in der Rechnung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher und von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht wie vereinbart durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können insbesondere behördliche Verbote, Naturereignisse oder andere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse gehören.
Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
11. Ausfall durch die Street Food Factory
Kann die Street Food Factory die vereinbarte Leistung aufgrund eines von ihr zu vertretenden Umstandes nicht erbringen, werden bereits für die nicht erbrachte Leistung geleistete Zahlungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Lebensmittel, Allergien und Unverträglichkeiten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten, die für die vereinbarte Leistung relevant sind, rechtzeitig mitzuteilen.
Trotz sorgfältiger Zubereitung und Einhaltung der gesetzlichen Hygieneanforderungen kann bei der Verarbeitung verschiedener Lebensmittel ein Kontakt mit Allergenen nicht in jedem Fall vollständig ausgeschlossen werden.
13. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere Veranstaltungsort, Zufahrtsmöglichkeiten, Beginn und Dauer der Veranstaltung, verbindliche Personenzahl, benötigte Anschlüsse sowie Besonderheiten des Veranstaltungsortes.
Mehrkosten, die durch verspätete, unvollständige oder unzutreffende Angaben entstehen und vom Auftraggeber zu vertreten sind, können zusätzlich berechnet werden.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der Geschäftssitz der Street Food Factory in Grünhain-Beierfeld als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.